Regler Tysk

Regeln für die Angeln auf dem Wasser im Rahmen der Angelschein

Vom Erlaubnisschein abgedeckte Gewässer

Der Angelschein berechtigt zum Angeln auf den Gewässern des Skanderborg Anglervereins, die sich in Skanderborg Sø, Lille Sø (Henning Sø), Døjsø, Svanesø (Sortesø) und Vrold Vestermose befinden. Karten sind auf der Homepage des Vereins (Sandarten.dk) verfügbar.

Am Skanderborg-See und Lille Sø ist das Angeln vom Boot sowie von ausgewählten Uferstellen erlaubt.

An Svaneø, Døjsø und Vrold Vestermose darf nur vom Ufer aus geangelt werden, nicht vom Boot.

Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Anglers, sich innerhalb der durch den Angelschein erlaubten Gewässer zu bewegen.

Das Angeln innerhalb von 100 Metern von öffentlichen Badestränden ist nicht gestattet.

Methoden

Der Angelschein berechtigt nur zur Verwendung einer normalen Angelrute oder Stipprute. Das unbeaufsichtigte Liegenlassen von Angelausrüstung ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Köder und Kunstköder verwendet werden, die dafür vorgesehen sind, den Fisch im Maul zu haken.

Beim Anfüttern darf die Gesamtnutzung von Futter 0,5 kg pro Tag und Angler nicht überschreiten. Angelwettbewerbe sind nicht erlaubt, es sei denn, der Anglerverein erteilt eine spezielle schriftliche Erlaubnis.

Das Anfüttern ist in Vrold Vestermose, Døjsø und Svanesø aus Umweltgründen verboten.

Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zu Schonzeiten und Mindestmaßen eingehalten werden. Zusätzlich gelten die spezifischen lokalen Regeln für die Gewässer des Skanderborg Anglervereins.

Angelschein

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auf den Gewässern des Skanderborg Anglervereins ohne Gebühr oder Lizenz angeln.

Alle anderen Angler müssen Mitglied des Skanderborg Anglervereins sein oder eine spezielle Erlaubnis für die Vereinsgewässer erworben haben.

Mögliche Überschüsse aus dem Verkauf von Angelscheinen werden für Maßnahmen zur Förderung der Fischbestände im Skanderborg-See und seinen Zuflüssen, zur Pflege der Angelplätze, für Öffentlichkeitsarbeit, zur Wiederherstellung von Laichplätzen und für Initiativen, die die Umwelt und Zugänglichkeit verbessern, verwendet.

Alle Angler im Alter von 18 bis 68 Jahren müssen zusätzlich zu ihrem lokalen Permit oder ihrer Mitgliedschaft eine gültige nationale Angel-Lizenz besitzen.

Allgemeines Verhalten

Vermeiden Sie Beschädigungen von Schilf und Röhricht, auch beim Anlanden mit dem Boot.

Halten Sie Abstand zu größeren Vogelschwärmen auf den Seen, um unnötige Störungen zu vermeiden. Umgehen Sie die Vögel oder wählen Sie andere Angelstellen.

Es wird empfohlen, alle Raubfische unversehrt zurückzusetzen, da sie sich positiv auf den ökologischen Zustand der Seen auswirken. Alle aus dem See entnommenen Fische müssen im Haushalt des Anglers zum menschlichen Verzehr verwendet werden.

Alle Fische sind mit Sorgfalt und Respekt zu behandeln. Bitte beachten Sie die entsprechenden Regeln für den Umgang mit Fischen.

Wenn Fische zur Nahrung entnommen werden, müssen sie so human wie möglich und ohne Verzögerung getötet werden.

Es ist nicht erlaubt, Fische in der Nähe von Wegen, Pfaden oder öffentlichen Bereichen zu ausnehmen oder zu reinigen.

Halten Sie Ihren Angelplatz stets sauber und lassen Sie keine Ausrüstung herumliegen. Ihr Verhalten darf den Verkehr auf öffentlichen Wegen nicht behindern.

Jeder Angler muss seinen Müll entfernen und Rücksicht auf andere Nutzer nehmen.

Anweisungen und Richtlinien der Fischereiaufsicht des Vereins sind unverzüglich zu befolgen und nicht zur Diskussion gestellt. Die Fischereiaufsicht handelt im Auftrag des Vereins und somit im Interesse der Gemeinschaft.

Verstöße gegen diese Regeln können zur sofortigen Entfernung ohne Rückerstattung des Angelscheins und der Gebühr führen und können auch zu einem längeren Ausschluss von den Gewässern des Skanderborg Anglervereins führen.

Spezifische Regeln für ausgewählte Arten

Die nationalen dänischen Schonzeiten und andere gesetzliche Vorschriften müssen eingehalten werden.

Es ist nicht erlaubt, gezielt auf eine Art zu angeln, die sich in der Schonzeit befindet.

Barsch:

Fanglimit: Maximal fünf (5) Barsche pro Angler und Tag dürfen mitgenommen werden.

Größenbereich: Nur Barsche mit einer Größe von 25–35 cm dürfen mitgenommen werden.

Brassen:

Fanglimit: Maximal zwei (2) Brassen pro Angler und Tag dürfen mitgenommen werden.

Hecht:

Fanglimit: Maximal ein (1) Hecht pro Angler und Tag darf mitgenommen werden.

Größenbereich: Nur Fische mit einer Länge von 60–80 cm dürfen mitgenommen werden.

Karpfen (z. B.  Spiegelkarpfen, Gemeiner Karpfen, Graskarpfen):

Fanglimit: Karpfen dürfen nicht mitgenommen werden. Alle Karpfen müssen vorsichtig zurückgesetzt werden.

Zander:

Fanglimit: Zander dürfen nicht mitgenommen werden. Alle Zander müssen sofort und vorsichtig zurückgesetzt werden.

Saisonale Einschränkung: Gezieltes Angeln auf Zander ist vom 15. März bis 31. Mai verboten.

Forelle:

Fanglimit: Forellen dürfen nicht mitgenommen werden. Alle Forellen müssen unverzüglich und vorsichtig zurückgesetzt werden.

Allgemein:

Die maximale Gesamtfangmenge pro Angler und Tag beträgt 10 kg.

Über diese regeln:

Dieses Regelwerk wurde vom Vorstand des Skanderborg Anglervereins genehmigt und veröffentlicht, unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen der Vereinsgewässer. Die Regeln dienen dem Schutz der Fischbestände und der Verbesserung des Angelpotenzials in der Zukunft.

Die Nichteinhaltung dieser Regeln oder unangemessenes Verhalten der Angler kann letztlich zum Verlust des Zugangs zu Teilen der Gewässer führen.

Bei Zweifeln an den Regeln wenden Sie sich bitte vor Beginn Ihrer Angeltour an den Verein.

Wenn Sie Einfluss auf diese Regeln nehmen möchten, treten Sie dem Verein bei und unterbreiten Sie Ihre Vorschläge dem Vorstand zur Prüfung.

Links:

 

Dies ist eine automatische Übersetzung ins Deutsche. Bitte ziehen Sie im Zweifelsfall die dänische Version zurate.